Zukunftsprogramm Krankenhäuser
Den Kliniken des Landkreises Neustadt a. d. Aisch – Bad Windsheim wurden im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) Fördermittel gewährt. Die Refinanzierung erfolgt durch die Europäische Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF).
Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) ist ein Investitonsprogramm des Bundesgesundheitsministeriums, welches der Förderung zur Digitalisierung und Modernisierung der Krankenhäuser dient. Die Fördermittel werden über den Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) vom Bund für Soziale Sicherung (BAS) vergeben.
Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie haben die Kliniken des Landkreis Neustadt/Aisch – Bad Windsheim folgende Fördertatbestände aus dem Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) beantragt:
Fördertatbestand 1 „Aktualisierung der informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme“
Fördertatbestand 2 „Implementierung eines Patientenportals“
Fördertatbestand 3 „Einführung strukturierter digitaler Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen“
Fördertatbestand 5 „Digitales Medikationsmanagement“
Fördertatbestand 9 „Implementierung informationstechnischer, kommunikationstechnischer Systeme, Verfahren und telemedizinischer Netzwerke“
Fördertatbestand 10 „It-Sicherheit“