Ansprechpartner

Personalverwaltung
in der Klinik Neustadt a. d. Aisch

Tel: 09161 70-2766
personalverwaltung(a)kliniken-nea.de

Bitte beachten Sie

  • Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, nach dem 3. Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.
  • Wenn Sie die Auflage erhalten haben, bereits ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzureichen, ist dies für Sie verpflichtend.
  • Wichtig: Krankheitstage sind alle Tage einer Krankheit. Wochenenden, Feiertage und dienstfreie Tage gehören ebenfalls hierzu.
  • Bei einer Änderung muss der Arbeitgeber erneut informiert werden.