Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, nach dem 3. Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.
Wenn Sie die Auflage erhalten haben, bereits ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzureichen, ist dies für Sie verpflichtend.
Wichtig: Krankheitstage sind alle Tage einer Krankheit. Wochenenden, Feiertage und dienstfreie Tage gehören ebenfalls hierzu.
Bei einer Änderung muss der Arbeitgeber erneut informiert werden.