Ansprechpartner

Personalverwaltung
in der Klinik Neustadt a. d. Aisch

Tel: 09161 70-2766
personalverwaltung(a)kliniken-nea.de

Bitte beachten Sie

  • Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, nach dem 3. Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.
  • Wenn Sie die Auflage erhalten haben, bereits ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzureichen, ist dies für Sie verpflichtend.
  • Wichtig: Krankheitstage sind alle Tage einer Krankheit. Wochenenden, Feiertage und dienstfreie Tage gehören ebenfalls hierzu.
  • Bei einer Änderung muss der Arbeitgeber erneut informiert werden.

Noch ein Hinweis

Ihr Kind ist krank? In diesem Fall ist eine Freistellung vom Dienst möglich (aber keine Krankmeldung über das Online-Formular). Bitte wenden Sie sich umgehend unter der E-Mail-Adresse personalverwaltung(a)kliniken-nea.de an die Personalabteilung und legen dort eine Kopie bzw. ein Foto per Mail der Kinderkrankmeldung vor.