Wie man für diesen Fall vorsorgen kann erklären Ruth Gröger, Chefärztin der Abteilung für Anästhesie und Intensivmedizin an der Klinik Neustadt a.d. Aisch und Ruth Platzöder, Sozialpädagogin und rechtliche Betreuerin im Betreuungsverein des Caritasverbandes Neustadt a.d. Aisch in einem Vortrag.
Die Veranstaltung findet am 15.10.2025 um 18.00 Uhr im Parkcafé der Klinik Neustadt a.d. Aisch statt. An diesem Abend werden die Referentinnen die verschiedenen Vertretungsmöglichkeiten vorstellen. Ruth Gröger erläutert unterschiedliche Therapiemöglichkeiten und auch die Grenzen ärztlichen Handelns. Dazu gehören Themen wie künstliche Ernährung und Beatmung, künstliches Koma oder Schmerzlinderung. Wichtige Informationen für die eigene Patientenverfügung. Die Vorsorgevollmacht ist auch für Ärztinnen und Ärzte im Klinikalltag wichtig. Sie haben dadurch eine Ansprechperson, die Entscheidungen treffen darf. Gibt es eine solche Vertretungsperson nicht, muss eine rechtliche Betreuung durch das zuständige Amtsgericht installiert werden. In einer solchen Situation können auch Angehörige oder nahestehende Personen bei Eignung die rechtliche Betreuung übernehmen. Darauf wird Ruth Platzöder eingehen. Idealerweise hat man diese Person aber schon früher als Vertretung mit einer Vorsorgevollmacht eingesetzt. Was man noch bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht beachten sollte, wie diese aufbewahrt oder gespeichert werden kann und welche weiteren rechtlichen Vertretungsmöglichkeiten es gibt, sind weitere Inhalte des Abends.
Bei Interesse ist eine verbindliche telefonische Anmeldung über den Caritasverband unter 09161 8889-0 oder auf der Internetseite der Klinik unter www.kliniken-nea.de/anmeldung erforderlich.