Vorsicht vor betrügerischen Anrufen im Namen von Krankenhäusern

Bayerische Krankenhausgesellschaft und Bayerisches Landeskriminalamt warnen vor sogenannten Schockanrufen. Dabei geben sich Betrüger am Telefon als Ärzte oder Mitarbeitende eines Krankenhauses aus und versuchen, insbesondere ältere Menschen um Geld und Wertgegenstände zu bringen.

Bei dieser Betrugsmasche behaupten die Anrufer beispielsweise, ein naher Angehöriger sei nach einem schweren Unfall oder aufgrund einer lebensbedrohlichen Erkrankung im Krankenhaus. Für eine angeblich dringend notwendige Operation, ein besonderes Medikament oder die weitere medizinische Versorgung müsse kurzfristig ein hoher Geldbetrag bezahlt werden.

Die Täter setzen ihre Opfer dabei gezielt unter starken emotionalen und zeitlichen Druck. Häufig wird verlangt, Bargeld, Schmuck oder andere Wertgegenstände an eine vermeintliche Mitarbeiterin oder einen vermeintlichen Mitarbeiter zu übergeben.

Wichtig: Krankenhäuser verlangen niemals telefonisch Bargeld

Eine medizinisch notwendige Behandlung oder eine lebensrettende Operation wird niemals davon abhängig gemacht, dass Angehörige kurzfristig Bargeld oder Wertgegenstände übergeben.

Auch die Bayerische Polizei warnt ausdrücklich vor dieser Variante des sogenannten Schockanrufs. Betrüger treten dabei unter anderem als Ärzte auf und versuchen, ihre Opfer mit erfundenen medizinischen Notfällen zu schnellen Zahlungen zu bewegen.

So verhalten Sie sich bei einem verdächtigen Anruf

  • Legen Sie auf, wenn am Telefon Geld oder Wertgegenstände gefordert werden.
  • Kontaktieren Sie den vermeintlich betroffenen Angehörigen selbst unter einer Ihnen bekannten Telefonnummer.
  • Rufen Sie im Zweifel das betreffende Krankenhaus über dessen offizielle Telefonnummer an.
  • Übergeben Sie niemals Bargeld, Schmuck oder andere Wertgegenstände an unbekannte Personen.
  • Geben Sie am Telefon keine sensiblen persönlichen Daten, Bankdaten oder Zugangsdaten weiter.
  • Informieren Sie bei einem Betrugsverdacht die Polizei unter 110.

Unser Tipp: Auch vertraute Stimmen sind kein sicherer Beweis

Besondere Vorsicht ist auch dann geboten, wenn die Stimme am Telefon scheinbar eindeutig einem Familienmitglied zugeordnet werden kann.

Mit modernen KI-gestützten Anwendungen können Stimmen mittlerweile täuschend echt imitiert werden. Solche sogenannten Voice-Cloning-Technologien können auch für Betrugsversuche eingesetzt werden. Eine bekannte Stimme allein ist deshalb kein sicherer Beweis dafür, dass tatsächlich die betreffende Person anruft.

Beenden Sie im Zweifelsfall das Gespräch und rufen Sie die betreffende Person über eine Ihnen bereits bekannte Telefonnummer selbst zurück. Auch ein innerhalb der Familie vereinbartes persönliches Kennwort kann in verdächtigen Situationen zusätzliche Sicherheit geben.

Bitte informieren Sie auch Angehörige

Insbesondere ältere Menschen werden häufig gezielt mit solchen Schockanrufen konfrontiert. Bitte sprechen Sie deshalb auch mit Familienmitgliedern, Freunden und Bekannten über diese Betrugsmasche.

Die Bayerische Polizei rät dazu, sich am Telefon nicht unter Druck setzen zu lassen, bei Geldforderungen aufzulegen und Angehörige anschließend selbst unter den bekannten Telefonnummern zu kontaktieren.

Gemeinsam können wir dazu beitragen, Menschen vor diesen Betrugsversuchen zu schützen.

Bild KI generiert.