Es gilt 2G plus
- Personen mit einem Impfnachweis (mind. am 15.Tag nach der 2. Impfung) oder
- Genesene Personen (nur bei bisher ungeimpfte Personen: 28 Tage nach PCR bis 90 Tage, danach ist ein Impfnachweis erforderlich)
- Personen die sowohl eine Impfung als auch eine Corona Erkrankung durchlebt haben gelten als Grundimmunisiert (RKI 17-02-2022)
Zusätzlich ist ein valider Testnachweis erforderlich (Testzentren oder Apotheken) - nicht älter als 24 Stunden
- Die Besuchszeit ist beschränkt auf 4 Stunden/Tag - von 14:00 bis 18:00 Uhr
- Pro Patient nur ein Besucher am Tag
- Die Besuchsdauer ist auf maximal 1 Stunde beschränkt
- Händedesinfektion, FFP-2 Maske während der gesamten Dauer des Besuchs und Mindestabstand von 1,5 Metern zu allen Personen sind obligatorisch
- Keine Besucher bei isolationspflichtigen Patienten (z.B. MRSA; MRGN-4 usw.), Ausnahmen sind nur nach ärztlicher Anordnung möglich
- Auf der Isolierstation ist ein Besuch nur in Sterbefällen nach Absprache mit dem behandelnden Arzt möglich
- Für die Intensivabteilung NEA erfolgt tagesaktuell eine personenbezogene Besuchserlaubnis (Liste der erlaubten Besuche)
- Begleitdienst nur bei zwingender medizinischer Notwendigkeit, oder:
- bei Minderjährigen ein Erziehungsberechtigte(r)
- Dolmetscher bei Verständigungsproblemen
- Gesetzlich bestellte Betreuer von Patienten
- Keine Kinder- und Jugendliche unter 14 Jahren
Begleitung bei Geburten
Bei Geburten ist die Anwesenheit einer Begleitperson (z.B. Vater) im Kreissaal möglich - hierbei gilt die 3G-Regel. Die Begleitperson benötigt immer einen negativen Schnelltest. Der Test kann ggf. in der Klinik erfolgen. Für Besuche nach der Geburt gilt die oben beschriebe 2G+ Regel.
Der Besuch von Patienten im Sterbeprozess ist jederzeit, auch außerhalb der Besuchszeiten möglich!
Die Entscheidungsgewalt hat in diesem Fall immer der behandelnde Arzt! Ein tagesaktueller Schnelltest ist wünschenswert aber keine Voraussetzung. In dem Fall kann die Abteilung einen hauseigenen Schnelltest vornehmen.